Allgemeine Bedingungen

1.    Der Widerspruch gegen eine Rechnung muss innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben erfolgen.

2.    Alle Rechnungen werden einen Monat nach Rechnungsdatum in Zelzate fällig, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.    Bei Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der vorgenannten Frist sind ab dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % jährlich auf den Gesamtbetrag der Rechnung fällig.

4.    Außerdem wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Vergütung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages (mit einem Mindestbetrag von € 75,00) als Schadenersatz fällig.

5.    Bei Nichtbezahlung behält die B.V.B.A. RECORD-TRANS sich das Recht vor, weitere Transporte oder Lagerungen zu stoppen. Gleichzeitig behält sie sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung für den gesamten oder den noch nicht erfüllten Teil als aufgelöst zu betrachten.

6.    Die B.V.B.A. RECORD-TRANS behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten, wenn es zu einem Konkurs, einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Änderung der Rechtslage der anderen Partei kommt.

7.    Wenn die B.V.B.A. RECORD-TRANS aufgrund höherer Gewalt u. Ä. nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, behält sie sich das Recht vor, den Vertrag zu beenden, ohne dass eine Entschädigung gefordert werden kann.

8.    Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Handelsgerichte in Antwerpen zuständig.